Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und PROSEON (PROSEON GmbH) abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch PROSEON. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für PROSEON auch dann unverbindlich, wenn PROSEON nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung von PROSEON verbindlich. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Zusagen sind freibleibend. Jede Änderung der vereinbarten Bedingungen bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung.
3. Leistungstermine/-inhalte
Führen Ereignisse (z. B. Systemausfall, Abwesenheit vom Projektverantwortlichen des Auftraggebers, Verhinderung von Kursteilnehmern etc.) während der Durchführung eines Auftrages im Bereich des Auftraggebers zu Verzögerungen oder Unterbrechungen, so befreien sie den Auftraggeber nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars.
Bei inhaltlichen oder zeitlichen Änderungen, die die Durchführung eines bereits erteilten Auftrages verhindern, oder bei Rücktritt seitens des Auftraggebers von einem bereits erteilten Auftrag, werden folgende Ausfallentschädigungen fällig:
Bei Bekanntwerden
bis 60 Tage vor Einsatzbeginn: 0 % der Auftragssumme
bis 30 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % der Auftragssumme
danach: 100 % der Auftragssumme
Generell gilt jedoch, dass PROSEON sich stets mit dem Auftraggeber um eine einvernehmliche Lösung bemühen wird.
Grundlage der Berechnung sind geleistete Manntage/Stunden zuzüglich vereinbarter Spesen, Sonderkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, wird ein Manntag mit 8 Arbeitsstunden angesetzt.
Die darüber hinausgehenden Arbeitszeiten werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
Rechnungen werden monatlich gestellt und sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5. Haftung von PROSEON
PROSEON haftet für durch ihre Mitarbeiter verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Stand: März 2020